BVI Aktuelles

„Selbst die Mittelschicht kann sich die energetische Sanierung ihres Wohnungseigentums kaum leisten“

Geht es nach der Bundesregierung, sollen Deutschlands Bestandsgebäude in Zukunft deutlich effizienter werden. Das betrifft auch einen Großteil der rund 10 Millionen Eigentumswohnungen. Doch genau hier fehle es an geeigneten Fördermöglichkeiten, kritisiert der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., dessen Mitglieder rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen betreuen. Auf den Münchner Verwaltertagen am 23. und 24. Februar 2024 forderte der Verband ein gesondertes Förderprogramm, das die komplexe Beschlussfassung und die Kostenlast in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) berücksichtigt.

Keine Energiewende ohne den WEG-Verwalter!

Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI, betont Schlüsselrolle der Immobilienverwaltung in der Klimaschutzdebatte

Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind zentrale Anliegen unserer Gesellschaft. Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V., unterstreicht die maßgebliche Rolle der WEG-Verwalter in der Umsetzung lokaler Klimaschutzmaßnahmen und betont, dass ohne ihre Beteiligung die Energiewende nicht erfolgreich sein kann.

BVI-Präsident Meier: Energiewende bei 10 Millionen Eigentumswohnungen so nicht machbar

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende voranzubringen, insbesondere in Bestandsgebäuden, in denen sich rund 10 Millionen Eigentumswohnungen befinden. „Doch das GEG ist so, wie es jetzt beschlossen ist, in der Praxis nicht umsetzbar“, kritisiert der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., dessen Mitglieder mit rund 15 Prozent einen beträchtlichen Teil der Eigentumswohnungen in Deutschland betreuen. Auf der Münsteraner Verwalterkonferenz am 18. und 19. Januar 2024 forderte der Verband, das Gesetz für Bestandsgebäude vorerst auf Eis zu legen und so zu überarbeiten, dass es praktikabel sei.

BVI-Präsident Meier: Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen ist Sieg der Vernunft

Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, künftig auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen zuzulassen, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Künftig sind neben Versammlungen in Präsenz und hybriden Versammlungen auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erlaubt, vorausgesetzt, mindestens drei Viertel der anwesenden Wohnungseigentümer stimmen diesem Beschluss zu. Für diese Möglichkeit, moderne Kommunikationswege einzusetzen und damit die Arbeit der Verwalter zu erleichtern, haben wir als BVI geworben.

BVI-Präsident Meier: Verwalter brauchen angemessene Vergütung für Management des Heizungsaustauschs

Zur geplanten Verabschiedung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 8. September 2023 durch den Deutschen Bundestag erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„An diesem Freitag will die Koalition im Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden. Das Ziel ist der Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung eines Gebäudes. Dabei kommt dem Verwalter eine wichtige Rolle zu: Er steht vor der äußerst komplexen Herausforderung, ein Konzept für die Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu erarbeiten und der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

BVI-Präsident Meier: „Klarheit statt Kakophonie im Gebäudebereich – Energiewende gelingt nur mit in sich geschlossenem Gesamtkonzept!“

Zu den Einlassungen von Bundesbauministerin Klara Geywitz, angesichts steigender Baukosten auf die von der Koalition für 2025 vorgesehene Verschärfung der Dämmstandards für Neubauten zu verzichten, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die Forderungen der Bundesbauministerin stehen im offenen Widerspruch zum bisherigen Kurs der Regierungskoalition. Die Kakophonie, die sich bei SPD, Grünen und FDP schon bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gezeigt hat, wird damit nahtlos fortgesetzt. Mit diesem Sommertheater muss jetzt Schluss sein!

BVI-Präsident Meier: Jetzt alle Formen der Nutzung von Photovoltaik als privilegierte Maßnahme im WEG verankern / Virtuelle Eigentümerversammlungen fördern

Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Einbeziehung der Steckersolargeräte, sogenannter Balkonkraftwerke, in die privilegierten baulichen Maßnahmen nach § 20 WEG trägt der wachsenden Nachfrage und dem Wunsch der Wohnungseigentümer nach der stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien Rechnung. Angesichts der Bedeutung der Energiewende sollten jetzt im WEG nicht nur Balkonkraftwerke, sondern auch künftige Formen der Nutzung von Sonnenenergie und damit generell die Installation von Photovoltaik und erneuerbarer Energien im Wohnungseigentum als privilegierte Maßnahme berücksichtigt werden.

BVI fordert Neuansatz für Gebäudeenergiegesetz / Verzögerung der Energiewende im WEG-Bestand

Zur Verschiebung der 1. Lesung des Entwurfs der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.:

„Die Verschiebung der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag auf unbestimmte Zeit ist Folge eines von Anfang an verfehlten Gesetzentwurfes des Bundeskabinetts. Dies lässt sich schon an drei Punkten festmachen: zu kurze Fristen, kaum machbare Finanzierung der Investitionen in neue Heizungstechnik und willkürliche Ausnahmeregelungen.

Deutscher Immobilienverwalter Kongress 2023: „Endlich die Leistungen der Verwalter für die Energiewende finanziell honorieren“

Unter dem Motto „Gemeinsam Chancen nutzen – der Aufbruch ins nächste Jahrzehnt“ diskutierte der BVI auf dem Deutschen Immobilienverwalter Kongress am 4. und 5. Mai 2023 in Berlin mit Fachreferenten und über 200 Teilnehmern über aktuelle Themen der Immobilienverwaltung. Im Mittelpunkt standen praxisorientierte Lösungen für die WEG-Verwaltung, juristische Fragen sowie die Klima- und Energiepolitik der Koalition und deren Auswirkungen auf den Gebäudesektor.

Gebäudeenergiegesetz: BVI fordert politische Verlässlichkeit und Klarheit für Immobilienverwalter

Zu den heute vorgestellten Vorschlägen zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und der damit verbundenen Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung ab dem Jahr 2024 erklären Vorstand und Geschäftsführung des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.:

„Der BVI lehnt den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in dieser Form ab. Die Fristen für den Austausch von Heizungen sind deutlich zu kurz und für Eigentümergemeinschaften nicht umsetzbar.

BVI-Vorstandsmitglied Martin Metzger bei L’Immo

In L’Immo, dem Podcast von Haufe.Immobilien, sprach BVI-Vorstandsmitglied Martin Metzger mit „Immobilienwirtschaft“-Chefredakteur Dirk Labusch unter anderem über das Verhältnis von Verwaltern und Wohnungseigentümern.

Gaspreisbremse: Kein Verwalteraufwand ohne Vergütung!

Zu den Vorschlägen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ und zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Einführung einer Gaspreisbremse und der damit verbundenen Informationspflicht zur Weitergabe der Entlastung bei den Heizkosten erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die Regelung für WEGs muss überdacht werden. Bei der Vielzahl der Aufgaben, die Verwalter in diesem Jahr schon geschultert haben, ist es kaum möglich, unter Berücksichtigung der formalrechtlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes die Anforderungen der Politik zu erfüllen.

Gaspreisbremse: BVI fordert praxisnahe Lösung statt Bürokratie und zusätzlicher Pflichten

Zu den Beratungen der Bundesregierung über die Vorschläge der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Miet- und WEG-Verwalter müssen innerhalb kürzester Zeit mit der Gaspreisbremse die fünfte gesetzliche Regelung kurzfristig umsetzen – nach Heizkostenverordnung, Grundsteuererklärung, Zensus und den Energieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnungen.

BVI-Präsident Meier begrüßt Verschiebung des Anspruchs auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters

Zu der am 22. September 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Verschiebung des rechtlichen Anspruchs des Eigentümers auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die vom Bundestag beschlossene Verschiebung des Anspruchs der Eigentümer auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 ist richtig und konsequent.

BVI-Präsident Meier sieht in Erhöhung des Leitzinses schwere Bürde für WEG-Verwalter und die Sanierung des Gebäudebestands

Zu der Entscheidung der Europäischen Zentralbank, den Leitzins zu erhöhen, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die Anhebung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank erschwert die für die Energiewende unerlässliche Sanierung des Gebäudebestands. Die höheren Zinsen führen unweigerlich zu steigenden Finanzierungskosten für notwendige Modernisierungsmaßnahmen, die Wohnungseigentümergemeinschaften mit Blick auf die Energieeffizienz erbringen müssen.

BVI-Präsident Meier zum Kabinettsbeschluss zur Energieeffizienz

Zu den gestern vom Bundeskabinett beschlossenen „Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung“ erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die am 24. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnungen für Energieeffizienz sind dem Grunde nach richtig. Für WEG-Verwalter ärgerlich ist die äußerst kurzfristige Umsetzung ab dem 1. September 2022. Dies betrifft vor allem die Aussetzung der Pflicht zur Erhaltung einer Mindesttemperatur in Mietwohnungen, denn dies zieht unweigerlich Abstimmungsprozesse mit den Eigentümern nach sich.

BVI-Präsident Meier fordert Entlastungen für Immobilienwirtschaft bei Energiekosten

Zur Gasumlage erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die Gasumlage ist der Preis einer über die Jahre verfehlten Energiepolitik, den nun die Bürger zahlen müssen. Dass jetzt angesichts hoher Gewinne einige Energiekonzerne von sich aus ankündigen, keine Gasumlage zu erheben, ist zwar ein wichtiges Signal, zeigt aber auch, dass Verbraucher bei der Bewältigung der Kostensteigerungen durch die hohen Energiepreise auf den guten Willen ihres Versorgers angewiesen sind.

BVI-Präsident Meier fordert schnelle praktische Lösungen zur Finanzierung von Breitbandanschlüssen und klare Vertragsverhältnisse

Zur Gigabitstrategie, die die Bundesregierung jüngst vorgestellt hat, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die von der Bundesregierung gerade überarbeitete Gigabitstrategie enthält viele Ankündigungen, doch es fehlen Taten. Wir brauchen nicht erst morgen, sondern schon heute praktische Lösungen für die Finanzierung und vertragliche Verlässlichkeit bei Breitbandanschlüssen, damit Verwalter und Eigentümer die richtigen Entscheidungen für den Anschluss der Gebäude an die schnellen Netze treffen können.

BVI-Präsident Meier fordert feste Vergütung

Zur vorige Woche von Bunderats und Bundestag verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und zum heute von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium vorgelegten Sofortprogramm für den Sektor Gebäude erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Das Sofortprogramm für den Sektor Gebäude und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sind für den Bestand ein Schritt in die richtige Richtung, denn sie verzichten auf unnötig höhere Anforderungen an die Gebäudedämmung. Verwalter und Wohnungseigentümer erhalten so die Chance einer preiswerten energetischen Sanierung. Wünschenswert für den Verwalter ist ein fester Vergütungssatz, der sich an den Kosten der Baumaßnahme orientiert.

Veränderung in der BVI-Geschäftsführung

Der Geschäftsführer des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V., Dr. Oliver Möllenstädt, scheidet aus der BVI-Geschäftsführung aus, um sich künftig neuen Aufgaben außerhalb des Verbandes zu widmen. Dr. Möllenstädt war seit November 2020 Geschäftsführer des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.

Keine DIN-Norm für WEG-Jahresabrechnungen

Der BVI hat sich gemeinsam mit Verbänden der Immobilienwirtschaft und dem größten Eigentümerverband Haus & Grund dagegen ausgesprochen, WEG-Jahresabrechnungen mit einer DIN-Norm zu standardisieren, denn wie eine Jahresabrechnung auszusehen hat, ist Sache des Gesetzgebers und der Rechtsprechung, nicht einer Norm des Deutschen Instituts für Normung.

Bundesrat stimmt Prüfungsverordnung zum zertifizierten Verwalter zu

Der Bundesrat hat am 26. November 2021 der Prüfungsverordnung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zugestimmt. Seine Zustimmung knüpfte die Ländervertretung allerdings an Änderungen der Befreiung von der Prüfungspflicht für bestimmte qualifizierte Personen. Sofern die Bundesregierung die zuvor genannte Änderung umsetzt, tritt die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft.

BVI unterstützt echten Sachkundenachweis für WEG-Verwalter

Die künftigen Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP kündigen in ihrem am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag die Einführung eines echten Sachkundenachweises für WEG-Verwalter an.

Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu

Der Bundesrat hat am 5. November 2021 der Heizkostenverordnung zugestimmt. Seine Zustimmung knüpfte die Ländervertretung allerdings an eine Bedingung: die Auswirkungen der Verordnung sollen bereits nach drei Jahren evaluiert werden. Ziel sei es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob für Mieterinnen und Mieter zusätzliche Kosten entstehen.

BVI empfiehlt Abschluss neuer Verwalterverträge

Das zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretene neue WEG gibt Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwaltern zusätzliche Rechte. Sie dürfen zum Beispiel Verträge mit Handwerkern, Energieversorgern oder Versicherungen im Namen der Eigentümergemeinschaft (WEG) abschließen, ohne dass diese vorher zugestimmt hat. Für die Eigentümergemeinschaft stellt sich die Frage, wie die Rechte und Pflichten des Verwalters im Verwaltervertrag zu regeln sind.

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